Entziehung der Fahrerlaubnis – Führerschein – Rechtsberatung vom Rechtsanwalt in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf Tel.: 030-88628650
Gerne beraten und unterstützen wir Sie der Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis entgegenzuwirken. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis kann es sich um eine verwaltungsrechtliche Maßnahme oder um eine strafrechtliche Maßregel der Besserung und Sicherung handeln. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann für den Betroffenen weitreichende Folgen haben, ganz besondere dann, wenn er beruflich auf den Führerschein angewiesen ist.
Der Entzug der Fahrerlaubnis ist von einem Fahrverbot zu unterscheiden. Der Entzug der Fahrerlaubnis hat zur Folge, dass die Fahrerlaubnis dem Inhaber endgültig abgenommen wird, während das Fahrverbot dem Inhaber der Fahrerlaubnis lediglich das Fahren für einen bestimmten Zeitraum untersagt.
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis muss der Führerschein neu beantragt werden.
Die Fahrerlaubnis kann aus verschiedenen Gründen entzogen werden. Die häufigsten sind Trunkenheit im Verkehr, Drogenkonsum oder mehr als 18 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Als Rechtsanwalt vertreten wir Sie in Ihrer Angelegenheit rund um die Entziehung der Fahrerlaubnis in Berlin und Brandenburg. Wir prüfen durch die Vornahme einer Akteneinsicht, ob die vorgenommene oder beabsichtigte Maßnahme rechtmäßig und nachweisbar ist oder war. Wir kontrollieren die ermittelten Werte und prüfen ob die Ermittlungshandlungen an sich rechtmäßig waren oder nicht.
Es ist ratsam bei der Entziehung der Fahrerlaubnis früh einen Rechtsanwalt mit der Vertretung zu beauftragen. Gerade wenn Ihnen der Führerschein bereits vor Ort abgenommen worden sein sollte, ist oft ein schnelles Handeln geboten.
Kontaktieren Sie uns für ein Beratungsgespräch unter unserer Kanzleinummer 03088628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com
Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihre Fahrerlaubnis wieder zu erhalten bzw. zu behalten.