Rechtsanwalt Akteneinsicht Berlin – 03088628650

Gerade im Strafrecht ist eine Akteneinsicht in die Strafakte die Grundlage für eine gute Verteidigung.

Vor einer erfolgten Akteneinsicht sollte in der Regel keine Stellungnahme zu dem Strafvorwurf der Ermittlungsbehörden erfolgen.

Die Kanzlei Ulrich beantragt für Sie eine Akteneinsicht und bespricht nach Einsichtnahme der Strafakte den Inhalt der Akte und dem in diesem Zusammenhang stehenden Strafvorwurf mit Ihnen.

Danach wird die weitere Vorgehensweise in der Strafangelegenheit besprochen und gemeinsam entschieden, ob es zu dem Zeitpunkt sinnvoll ist eine Einlassung abzugeben oder nicht und wie der weitere Verlauf in dem Strafverfahren aussehen wird.

Kontaktieren Sie uns frühzeitig für die Vornahme einer Akteneinsicht, damit wir das Strafverfahren rechtzeitig zu Ihrem Gunsten beeinflussen können.

Sie können uns unter unserer Kanzleinummer 03088628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com erreichen.