Gewerbemietrecht – Rechtsberatung vom Rechtsanwalt in Charlottenburg Wilmersdorf Berlin Tel.: 030-88628650

Die Rechtsanwalt Kanzlei berät Sie umfassend zum Gewerbemietrecht.

Bei dem Abschluss eines Gewerbemietrechtsvertrags ist eine besondere Sorgfalt und Prüfung der Vertragsregelungen notwendig. Im Gewerbemietrecht besteht größtenteils Vertragsfreiheit, dies hat zur Folge, dass viele mieterfreundlichen Vorschriften des Wohnraummietrecht im Gewerbemietrecht nicht zur Geltung kommen.

Daher sollten Sie als zukünftiger Mieter einer Gewerbeeinheit, bevor Sie einen Gewerbemietvertrag unterzeichnen, diesen auch sorgfältig prüfen lassen.

Im Gegensatz zu Wohnraummietverträgen werden Verträge über Gewerbe für längere Zeiträume abgeschlossen. Meist über mehrere Jahre.

Die lange Bindung aufgrund der Laufzeit trägt auch Risiken mit sich, da sich der Gewerbemieter aus diesen Verträgen schwer vorzeitig befreien kann.

In den meisten Fällen bleibt ein Mieter an den Vertrag bis zum Ende der Laufzeit gebunden und muss dementsprechend für den gesamten Vertragszeitraum die vereinbarte Miete zahlen.

Ganz problematisch wird es, wenn der Mieter den vertraglichen Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses wegen unvorhersehbaren Umsatzeinbußen nicht mehr nachkommen kann.

Diese Situation kann den finanziellen Ruin bedeuten.

Daher ist vor jedem Abschluss eines Gewerbemietvertrages eine besonderen Sorgfalt geboten. Der Rat eines Rechtsanwalts sollte frühzeitig eingeholt werden. Der Rechtsanwalt kann Sie dann auch bei der Gestaltung des Mietvertrages und den Verhandlungen mit dem Vermieter unterstützen. Ebenso kann er Sie auf bestimmte Gefahren aufmerksam machen.

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie.

Wir unterstützen Sie auch bei jeglichen Verhandlungen zur frühzeitigen Lösung aus dem Gewerbemietvertrag oder bei der Neu-Verhandlung der Vertragsregelungen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Geltendmachung der üblichen Ansprüche aus dem Mietvertrag bei, wie der Mängelbeseitigung, Mietminderung, Schadenersatz, Kündigung, Instandsetzung und Kautionsrückzahlung  soweit diese nach den Regelungen des Gewerbemietvertrages auch durchsetzbar sind. Dies wird selbstverständlich geprüft.

Bitte kontaktieren Sie uns  für ein erstes Beratungsgespräch unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder per email: mail@ra-ulrich.com