Jugenstrafrecht Berlin – Rechtsberatung vom Rechtsanwalt in Charlottenburg Wilmersdorf Berlin Tel.: 030/88628650

Das Jugendstrafrecht stellt Sonderstrafrecht dar, bei dessen Anwendung besondere Regelungen gelten. Auf Jugendliche die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 18 Jahren alt waren ist das Jugendstrafrecht zwingend anzuwenden. Täter die zum Tatzeitpunkt zwischen 18 bis 21 Jahren alt sind gelten als Heranwachsenden, in diesem Fall muss abgewägt werden, ob Jugendstrafrecht oder ob Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.

Rechtsfolgen die im Jugendstrafrecht in Frage kommen sind z. B.

  •  Erziehungsmaßregeln
  •  Maßregeln zur Besserung und Sicherung
  •  Zuchtmittel und Jugendstrafe.

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