Vor dem Schwurgericht in Berlin ist am heutigen Tag der Prozess um den den sog. Darkroommörder zum Ende gekommen.
Dem Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft mit der Anklage unter anderen vorgeworfen, drei Menschen ermordet zu haben und zwei weitere Morde an zwei weiteren Opfern versucht zu haben.
Eines der überlebenden Opfer wurde von mir in der Nebenklage als Nebenklagevertreter (Opfervertreter) erfolgreich vertreten.
Es ist erfreulich, dass das Gericht unter anderem zu dem Urteil kam, dass der Angeklagte wegen dreifachen Mordes und des einmaligen versuchen Mordes schuldig ist.
Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt.
Das Leid, dass er seinen Opfern und deren Hinterbliebenen angetan hat, wird das Urteil nicht mindern können, es sorgt jedoch zumindest dafür, dass der Verurteilte für sein Handeln bestraft wurde und keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellen wird.