Opfervertreter – Tel.: 03088628650
Die Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich vertritt Opfer einer Straftat in Strafverfahren als Nebenkläger in Berlin und Bundesweit.
Gemäß § 395 StPO kann sich im Falle einer Verletzung der Verletzte dem Hauptverfahren gegen den Täter als Nebenkläger ( der erhobenen öffentlichen Klage) anschließen.
Im Falle einer Tötung sind die Eltern, Geschwister, Kinder und Ehegatten jeder für sich dazu berechtigt, sich dem Hauptverfahren anzuschließen.
Wenn die Tat nur auf Antrag verfolgt werden kann, dann ist ein Anschluss nur zulässig, wenn rechtzeitig ein entsprechende Antrag gestellt worden ist.
Die Nebenklage berechtigt zur aktiven Teilnahme am Strafverfahren, so können unter anderen Zeugen befragt werden, Anträge gestellt werden und Richter und Sachverständige abgelehnt werden. Ein Recht auf eine umfassende Akteneinsicht besteht ebenfalls.
Der Nebenkläger kann direkt Einfluss auf den Gang des Hauptverfahrens nehmen und dessen Ausgang somit mitbestimmen.
Eines der Privilegien der Nebenklage ist auch, dass der Nebenkläger als Zeuge das Recht hat ununterbrochen bei der Hauptverhandlung anwesend zu sein.
Delikte zu zum Anschluss zur Nebenklage berechtigen sind unter anderen:
- Mord
- versuchter Mord
- versuchter Totschlag
- alle Freiheitsdelikte
- alle vorsätzlichen Körperverletzungsdelikte
- erpresserischer Menschenraub
- Geiselnahme
- Stalking (Nachstellung gem. § 238 StGB)
- sexueller Missbrauch von Kindern
- sexuellen Nötigung
- Vergewaltigung
Weitere Delikte kommen in Betracht.
Wir stehen Ihnen als Opfer oder Hinterbliebenen eines Opfers einer Straftat in dieser für Sie so schweren Zeit bei.
Kontaktieren Sie uns für ein Erstberatungsgespräch unter unserer Kanzleinummer 030-88628650 oder per Email:mail@ra-ulrich.com