Die Kanzlei Rechtsanwalt Ulrich berät Sie zur Thematik Mieterhöhung in Berlin Charlottenburg Wilmersdorf.
Wenn Sie eine Mieterhöhung als Mieter einer Wohnung erhalten haben, dann prüfen wir die Rechtmäßigkeit dieser Mieterhöhung für Sie.
Sollten Sie als Vermieter die Miete für den Wohnraum erhöhen wollen, dann prüfen wir, ob eine Mieterhöhung in Ihrem bestimmten Fall in Frage kommt. Sofern dies der Fall ist, helfen wir Ihnen bei der Gestaltung der Mieterhöhung.
Die Miete für nicht öffentlich geförderten Wohnraum, kann nach den folgenden Regelungen erhöht werden:
- Erhöhung auf die ortsübliche Miete gemäß § 558 BGB
- Umlage der Kostenbaulicher Maßnahmen des Vermieters gemäß § 559 BGB
- Umlage von Betriebkostenerhöhungen gemäß § 560 I BGB
- einvernehmliche Mieterhöhung gemäß § 557 I BGB
- Staffelmieterhöhung gemäß § 557 a BGB
- Indexmieterhöhung gemäß § 557 b BGB
Hierbei kann es auch dazu kommen, dass die Erhöhungsmöglichkeiten in einer besonderen Form kombiniert werden können.
Ob die beabsichtigte Erhöhung tatsächlich rechtens ist oder nicht, muss in den meisten Fällen konkret geprüft werden. Eigenständig gestaltete Mieterhöhungen sind oft unrichtig. Eine Prüfung der Mieterhöhung ist vor diesem Hintergrund oft geboten.
Kontaktieren Sie uns für die Prüfung der Mieterhöhung unter unserer Kanzleinummer: 030-88628650 oder per Email: mail@ra-ulrich.com